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Bericht über den DPIT - Deutschen Privatinsolvenztag am 17. Oktober 2025 in München

In der beeindruckenden Kulisse des Alten Rathauses der Stadt München am Marienplatz fand am 17. Oktober 2025 zum 15. Mal der Deutsche Privatinsolvenztag mit 145 Teilnehmern statt. (Steigerung) Die Begrüßung erfolgte durch den Leiter der Schuldnerberatung der Stadt München, Herrn Klaus Hofmeister, der auf die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit der Schuldnerberatung der Stadt München mit dem Deutschen Privatinsolvenztag hinwies.

Das erste Thema der Tagung betraf die Frage, wie in der Praxis bei der Entscheidung über eine Kostenstundung damit umzugehen sei, wenn insolvente Personen eine Restschuldbefreiung anstreben, jedoch erkennbar ist, dass ein nicht unerheblicher Teil ihrer Verbindlichkeiten auch nach einer Erteilung einer Restschuldbefreiung bestehen bleiben werden. RiBGH Rühl erläuterte hierzu die in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Er stellte die in der Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansichten zur Debatte, ob etwa in diesem Zusammenhang beispielsweise die Entscheidung über die Stundung der Verfahrenskosten durch eine vorgegebene Quote zwischen Entschuldung und bestehenbleibender Forderungen verbunden werden könnten. Die Problematik wurde mit dem Plenum sowohl aus grundsätzlicher Sicht mit Hinblick auf die gewünschte Ermöglichung eines wirtschaftlichen Neuanfangs als auch aus dem Gesichtspunkt einer Praktikabilität umfangreich diskutiert.

Rechtsanwalt Kai Henning vom DAV / AGIS betonte in diesem Zusammenhang, dass der soziale Integrationsgedanke in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden dürfe, was von Rechtsanwältin Engelmann-Matz betont wurde. Sowohl RiBGH a.D. Prof. Pape als auch Prof. Ahrens sprachen sich gegen eine Vorgabe einer zu erreichenden Entschuldungsquote aus.

Für den zweiten Teil des Programms führte Prof. Ahrens zu den aktuellen Überlegungen zur Lösung der sog. Verstrickungsproblematik und andere Planungen betreffend die Insolvenzordnung ein. Rechtsanwalt Henning stellte hierbei insbesondere die Aussetzungslösung vor. Vom Podium (Marc Wichlajew von der Schuldnerberatung München, RiAG Dr. Benjamin Webel vom Amtsgericht Ulm, Dr. Claudia Cymutta vom DAV / AGIS, RiBGH Röhl, Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens, Kai Henning, Insolvenzverwalterin Friederike Engelmann-Matz, RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape) und vom Plenum wurden die verschiedenen Lösungsansätze erörtert und hierbei unisono hervorgehoben, dass jedwede Lösung an der Praktikabilität ihrer Umsetzbarkeit zu messen sei.

Fortgesetzt wurde die Diskussion mit der Darstellung des Beschlusses der Justizministerkonferenz vom 5./6. Juni 2024, einem besseren Schutz der Insolvenzgläubiger zu erarbeiten, um unredlichen Vorgehensweisen von Insolvenzschuldnern im Zusammenhang mit beantragten Restschuldbefreiungen effektiver zu begegnen. Prof. Ahrens erläuterte hierzu den Lösungsansatz, einen Neuantrag nach einer erfolgten Rücknahme des Entschuldungsantrags davon abhängig zu machen, dass die Kosten des Erstverfahrens zuvor ausgeglichen wurden. Dieser Vorschlag wurde u.a. von Prof. Pape und großen Teilen des Plenums aktiv unterstützt. Es wurde auch hervorgehoben, dass an dem von der JuMiKo hervorgehobenen Schutz Seitens der Insolvenzgläubiger tatsächlich wenig Interesse bestehe, während jedoch die Gerichtskassen von einer solchen Kostenlösung profitieren würden.

Mit dem Podium (Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens, Insolvenzverwalterin Susanne Brenner, , Philipp Ganzmüller, Rpfl. Kathrin Klaus, RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape) und dem Plenum wurde nachfolgend das Problem unbefriedigter Masseverbindlichkeiten und eine evtl. Nachhaftung eines Insolvenzschuldners erörtert. Hierzu konnten jedoch nur wenig praktische Problemlagen festgestellt werden.

Gefolgt wurde dies von Aspekten der Digitalisierung des Insolvenzverfahrens, von Problemen bei der elektronischen Antragstellung sowie der entsprechenden Aktenführung. Die akzentuierte insbesondere Frau Rechtspflegerin Kathrin Klaus (Amtsgericht Göttingen).

Einhellig wurde hierbei darauf hingewiesen, dass die Insolvenzgerichte in der Praxis abweichende und widersprüchliche Anforderungen in diesem Zusammenhang stellen, was mit erheblichen und zuweilen sinnlosen Belastungen der Beteiligten führen. Eine größere Vereinheitlichung wäre wünschenswert.

Richter Dr. Webel wies auf die praktischen Probleme der Bestimmung des Eröffnungszeitpunktes hin, da nunmehr durch die elektronische Signierung der Eröffnungsbeschlüsse jederzeit der genaue Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung erkennbar sei, was es mindestens risikobehaftet macht, eine Verfahrenseröffnung zu einem im Interesse der Beteiligten liegenden Zeitpunkt (1. Tag eines Monats, an Feiertagen usw.) mache. Eine gesetzliche Regelung zur Ermöglichung einer sachlich gerechtfertigten Vordatierung des Eröffnungszeitpunktes wäre hierbei wünschenswert.

Wie die Praxis mit dem Gläubigerinformationssystem umgeht, wurde nach dem DPIT 2024 auch in diesem Jahr zum Thema thematisiert. Die Insolvenzverwalterin Susanne Brenner berichtete hierzu, dass in den Verbraucherinsolvenzverfahren das GIS nicht genutzt werde. Mangels Zugriffen aus der Gläubigerschaft werden die Kosten und Mühen ohne irgendeinen Vorteil für die Insolvenzgläubiger aufgewandt. Hierzu wurden insbesondere von Philipp Ganzmüller (Creditreform) keine Einwände erhoben.

Unklar sei auch weiterhin, welche Informationen und Daten in das GIS einzustellen sind und ob dem Insolvenzschuldner ebenfalls ein Zugang hierzu zu ermöglichen sei. Rechtsanwältin Tschirpke regte an, dass Insolvenzgerichte ihre Entscheidungen selbständig in die jeweiligen GIS einstellen sollten und können sollten. RiBGH a.D. Prof. Pape betonte, dass angesichts der Praxisprobleme weitere Präzisierungen durch den Gesetzgeber für einen sinnvollen Umgang mit dem GIS notwendig sind.

Abschließend wurde der Entwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetz behandelt. Seitens der Schuldnerberater wurde auf diverse Probleme hingewiesen, sollten Schuldner für Beratungen Zahlungen vornehmen, da allein die Verbuchung von Kleinstbeträgen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sei. Eine Bezugnahme auf Betriebskosten der Berater könnte zu unterschiedlichen Tarifen je nach Standort des Beraters führen. Einhellig wurde hervorgehoben, dass ein großer Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei Selbständigen und ehemaligen Selbständigen bestehe, dessen Aufwand mit denen sog. Verbraucher gleichstehe. Es wurde eine Klarstellung gefordert, dass Schuldnerberatungsstellen Betroffene auch in Insolvenzverfahren vertreten dürften. Seitens der Verwalterschaft hob Rechtsanwältin Engelmann-Matz die Notwendigkeit fortlaufender Beratung der Schuldner innerhalb eines Insolvenzverfahrens hervor, der durch die Insolvenzverwalter selbst angesichts ihrer Stellung im Verfahren nicht geleistet werden könne. In die gleiche Richtung gingen auch die Hinweise von Frau Dr. Claudia Cymutta. Der Bedarf spezialisierte Beratung überschuldeter Person wurde einhellig hervorgehoben.

Die Tagung endete mit einem gemeinsamen Umtrunk.

Der nächste Privatinsolvenztag wird am 16. Oktober 2026 in München stattfinden.

www.privatinsolvenztag.de



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