VEREIN
TAGUNG
ARCHIV
KONTAKT
EINGANG
 

 

Bericht zum Deutschen Privatinsolvenztag 2023

Seit 2010 findet einmal jährlich, unterbrochen durch Corona, der Deutsche Privatinsolvenztag statt. Dieser setzt sich aus Mitgliedern aller Akteure des Insolvenzgeschehens zusammen: Schuldnerberater, Gläubiger, Verwalter, Gerichte und Wissenschaft. Es handelt sich damit um die wohl größte interdisziplinäre Insolvenztagung mit dem Fokus auf die Verfahren natürlicher Personen.

Nach der letzten Präsenzveranstaltung im Jahre 2019 fand der Deutsche Privatinsolvenztag erneut am 20. Oktober in München mit rund 100 Teilnehmer statt. Das Podium, bestehend aus Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Peter Laroche, dem Schuldnerberater Marc Wichlajew, Herrn Richter am Bundesgerichtshof Christian Röhl, Herrn Philipp Ganzmüller (Creditreform), Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke sowie den Moderatoren Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens und Prof. Dr. Ulrich Heyer, diskutierte unter äußerst reger Beteiligung des Plenums die Themen ‚Auswirkung der Harmonisierungsrichtlinie auf die Privatinsolvenzen‘, ‚Probleme aus der Speicherung von Verfahrensdaten‘ und das Thema der ‚Belastungen durch die von einer Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen nach § 302 InsO‘. Nach jeweils einer ein- bis zweiminütigen Einführung in die Thematik wurde die unterschiedlichen Standpunkte von den verschiedenen Interessenvertretern des Podiums herausgearbeitet und mit dem Plenum kontrovers diskutiert. Wie in den Jahren zuvor konnten trotz der unterschiedlichen Standpunkte wieder Gemeinsamkeiten herausgearbeitet und zur Basis gemeinsamer Entschließungen gemacht werden.

Der Deutsche Privatinsolvenztag hat sich auf der Tagung 2023 insgesamt gegen die Harmonisierungsrichtlinie ausgesprochen. Für den Fall einer Umsetzung erging folgende Mehrheitsentschließung unter Unterstützung aller Interessengruppen:

Regelungen, die nach der HarmRL zur Vereinfachung der Verfahrensstruktur für Kleinunternehmer umgesetzt werden, müssen grundsätzlich auch für Verbraucher gelten.

Zur Speicherung der Daten aus Insolvenzverfahrens erging in gleicher Weise mit großer Mehrheit die Entschließung:

Die Speicherdauer für von Auskunfteien zum Zweck der geschäftsmäßigen Auskunftserteilung gespeicherte Informationen über ein Insolvenzverfahren und eine Restschuldbefreiung (einschließlich der in der Insolvenzordnung vorgesehenen außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigung) sollte auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden.

Der Deutsche Privatinsolvenztag spricht sich dafür aus, die zulässige Speicherdauer unter Berücksichtigung des Informationsbedürfnisses der kreditgewährenden Wirtschaftsteilnehmer entsprechend zu regeln.

Der nächste Privatinsolvenztag wird 2024 in Göttingen stattfinden. Das genaue Datum wird demnächst veröffentlicht werden:

www.privatinsolvenztag.de



Tragen Sie sich für den Newsletter des DPIT ein, um über die weiteren Planungen informiert zu werden.

designed by netzart